Bei Problemen mit möglicher Stornierung, melden Sie sich bitte umgehend. Nur so können wir den Schaden für alle Beteiligten so gering wie möglich halten.

Finden wir als Vermieter für den gebuchten Zeitraum oder einen Teil davon andere Mieter, verringern sich die Kosten für den ursprünglichen Mieter oder sie entfallen komplett, deshalb bitte so schnell wie möglich melden.

Mit dem Abschluss eines Mietvertrages sind Sie an den Vertrag gebunden. Der Vertrag muss nicht einmal schriftlich abgeschlossen worden sein. Das Mietrecht kennt - anders, als z.B. das Reiserecht - keinen vorzeitigen Rücktritt. Nach § 537 BGB gilt vielmehr, dass auch derjenige zahlen muss, der an der Nutzung der Mietsache aus persönlichen Gründen verhindert ist.

Es muss daher ein wichtiger Rechtsgrund vorliegen, um sich vorzeitig aus dem Vertrag zu lösen.

Aber im Allgemeinen gilt diese Einbehaltung des Mietpreises:

bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises

bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises

bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises

bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises.

bis 7 Tage vor Mietbeginn ist der volle Mietpreis zu zahlen.